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Wasseranschlussabgabe

Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlussabgaben für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung wird gemäß Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 mit 2,1 % der durchschnittlichen Baukosten für einen Längenmeter des Rohrnetzes (€ 498,69), das ist mit € 10,47 festgesetzt.