Staatsbürgerschaftsnachweis

Bitte mitbringen:

Geburtsurkunde des Ansuchenden
Staatsbürgerschaftsnachweis beider Eltern (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)
Heiratsurkunde der Eltern

Bis zum vollendeten 2. Lebensjahr ist der Staatsbürgerschaftsnachweis gebührenfrei, danach fallen Gebühren in Höhe von € 41,05 an.

Für Namensänderungen:

alten Staatsbürgerschaftsnachweis und Urkunde über Namensänderung mit bringen