Lebensbestätigung - Ausstellung

Allgemeine Information:
Mit der Lebensbestätigung wird bescheinigt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausfertigung der Bestätigung am Leben ist.
Sie dient vorwiegend als Nachweis, dass Bezieherinnen und Bezieher von Pensionen, Renten und sonstigen Leistungen am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind.

Voraussetzungen:
Das persönliche Erscheinen unter Mitnahme eines Identitätsnachweises ist notwendig.

Zuständige Stelle:
Wohnsitzmeldeamt, wenn die ausländische Behörde dies vorsieht.

Kosten:
Erfragen Sie telefonisch bei Frau Mag. Anton unter 02628/63711-19

Erledigungsdauer:
während der Parteienverkehrszeiten

Zusätzliche Informationen:

Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein persönliches Erscheinen vor der Behörde nicht möglich ist, wird um telefonische Kontaktaufnahme ersucht.

Rechtsgrundlagen:
§ 292 Zivilprozessordnung
Amtliche Beglaubigungen
Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2024

 

Zuständig