Kanalbenützungsgebühren für Mischwasserkanal

Kanalbenützungsgebühren für den Mischwasserkanal Zur Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage (Kanalbenützungsgebühr) wird beim Mischwasserkanal der Einheitssatz mit

€ 1,90 festgesetzt.

Abänderung der Verordnung über die Kanalabgabenordnung (694 KB) - .PDF