Jugendförderung der Marktgemeinde Felixdorf

Die in der Sitzung vom 30. Juni 1999 beschlossene spezielle Jugendförderung für herausragende Leistungen in schulischer und beruflicher Ausbildung wurde in den Gemeinderatssitzungen am 7.11.2007 und 04.12.2019 ergänzt bzw. geändert.

Folgende Förderungen werden an erfolgreiche Felixdorfer ausbezahlt:

Abschluss Kolleg, Fachschule mit ausgezeichnetem Erfolg: €300,00

Lehrabschluss oder Fachschulabschluss mit ausgezeichnetem Erfolg: € 350,00

Abschluss Bakkalaureatsstudium: €350,00

Matura mit ausgezeichnetem Erfolg: € 350,00

Universität/FH (4 Jahre Mindeststudiendauer): € 400,00

Universität (5 Jahre Mindeststudiendauer) TU/BOKU: € 550,00

Master (2 Jahre Mindeststudiendauer): € 200,00

Handwerkliche Meisterprüfungen: € 400,00

Sonstige Meisterprüfungen: € 200,00

Doktorat /PhD: € 400,00

Prom. sub. aus.: € 1.000,00


Sollten Sie Ihren Lehrabschluss oder die Matura mit Auszeichnung bestanden haben, bzw. Ihr Studium oder Ihre Meisterprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat - 02628/63711 DW 11 bzw. 02628/63711 DW 14 - in Verbindung.


Weitere Förderungen:

"Begabtenförderung" vom Land Niederösterreich


Die Begabtenförderung beträgt €120,-.

Für Lehrlinge mit aufrechtem Lehrverhältnis kann eine „Begabtenförderung" gewährt werden, wenn das Zeugnis des Berufsschullehrganges ausschließlich die Benotung „Sehr gut" aufweist.
Diese „Begabtenförderung" kann auch für Lehrlinge, die ihre Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung bestanden haben, zuerkannt werden.

Voraussetzungen:

  •          aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)
  •          der Bezug der Familienbeihilfe
  •          Hauptwohnsitz in Niederösterreich (seit mindestens 6 Monaten)
  •          Berufsschulzeugnis, ausschließlich mit der Benotung „Sehr gut" oder Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung bestanden


Die Antragstellung muss spätestens 3 Monate nach nach Ausstellung der Zeugnisse ausschließlich über das Online-Formular erfolgen:

https://e-formulare.noel.gv.at/formularserver/user/formular.aspx?path=(public)&pid=73e1ad84447b4a8783cede5121b4c125&pn=B51fd540726974569997af65835b90bf3


Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende des Lehrjahres oder des Berufsschuljahres, für welches die Begabtenförderung angesucht wurde.

Stand: Jänner 2020

Zuständigkeiten