Hundeabgaben

Für Nutzhunde jährlich€  6,54 pro Hund
Für Hunde mit erhöhten Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich€ 100,- pro Hund
Für alle übrigen Hunde jährlich€  25,- pro Hund


Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.

Wird ein Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

Die mit der Abgabenvorschreibung  übermittelte Hundemarke behält ihre Gültigkeit bis zur Erstattung einer schriftlichen Meldung, dass der Hund abgegeben worden ist, abhanden gekommen oder verstorben ist.

Sollte einer dieser Fälle eingetreten sein ersuchen wir, die Hundemarke an das Gemeindeamt zurückzusenden.

 

Gackerl-Sackerl-Spender in Felixdorf: