Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss und Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2022/23

Die Landesregierung plant sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 in der Höhe von € 150,– zu gewähren.

Zusätzlich wird aufgrund der aktuellen Teuerungswelle im Energiebereich (insbesondere Heizkosten) für das Jahr 2022/2023 eine Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2022/23 in Höhe von € 150,– gewährt.

Für die Heizperiode 2022/23 sollen somit insgesamt € 300,– als Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden.

In der letzten Gemeinderatssitzung vom 13.09.2022 wurde beschlossen, dass zusätzlich zum jährlichen Heizkostenzuschuss in der Höhe von aktuell € 150,– aufgrund der aktuellen Strom- und vor allem Gaspreislage in Österreich nun auch einmalig für die Periode 2022/23 zusätzlich von der Marktgemeinde Felixdorf eine Sonderförderung in der Höhe von € 150,– ausbezahlt werden soll. Somit werden € 300,– ausbezahlt. Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 01.10.2022 bis 31.03.2023 beantragt werden.

Zuständig