Einmündungsabgabe f. Anschluss an Mischwasserkanal

Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgaben für die Einmündung in den öffentlichen Mischwasserkanal wird gemäß § 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 mit 5% v.H. der auf einen Längenmeter entfallenden Baukosten (€ 432,00) das ist mit € 21,60 festgesetzt.