Bereitstellungsgebühr

(1) Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 5,00 m³/h festgesetzt.


(2) Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wassermessers (in m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr: Wassermesser- mal Bereitstellungs- Bereitstellungs- Nennbelastung betrag pro m³/h gebühr in m³/h

Verrechnungs-
größe in m³/h

Bereitstellungsbetrag
in € pro m³/h

Bereitstellungsgebühr in €
(Spalte 1 mal Spalte 2 = Spalte 3)
35,--15,--
75,--35,--
12----------
175,--85,--
27----------
955,--475,--