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(1) Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 5,00 m³/h festgesetzt.
(2) Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wassermessers (in m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr: Wassermesser- mal Bereitstellungs- Bereitstellungs- Nennbelastung betrag pro m³/h gebühr in m³/h
Verrechnungs-größe in m³/h
Bereitstellungsbetragin € pro m³/h