Öffi-Förderung NEU der Marktgemeinde Felixdorf

Die Förderrichtlinien der Felixdorfer Öffi-Förderung wurde aufgrund der Einführung des Klimatickets und der damit einhergehenden Streichung des „ Bonus Semesterticket des Land “ in der Gemeinderatssitzung vom 13.09.2022 adaptiert. 

Voraussetzungen:

  • StudentInnen (Inskriptionsbestätigung und Studienerfolgsnachweis)
  • bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres
  • mindesten 2 Jahre durchgehend Hauptwohnsitz in Felixdorf
  • Kopie der Rechnung(en) der öffentlichen Tickets
  • Antrag pro Semester außer bei Bezug eines Klima-Jahrestickets

Förderung:

Gefördert werden die Kosten für den öffentlichen Verkehr für Felixdorfer Studierende, die als ordentliche HörerInnen an einer Öffentlichen Universität, Privatuniversität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule inskribiert sind.

Hinweis:

Förderanträge können 2 Jahre rückwirkend gestellt werden (Nachweis eines zweijährigen durchgehenden Hauptwohnsitzes in Felixdorf).

Die Förderrichtlinie tritt rückwirkend mit 01.01.2022 in Kraft. Sofern keine Förderungen für das Sommersemester 2022 in Anspruch genommen worden sind, können diese nur noch nach dem neuen Förderungsschema beantragt werden.


Förderhöhe:

Bei dem Bezug eines Jahrestickets, VOR KlimaTicket Jugend Metropolregion (gültig auf allen VOR Linien der Ostregion, Wien, Niederösterreich, Burgenland), eines VOR KlimaTicket Region Jugend (Gültig auf allen VOR-Linien in Niederösterreich und dem Burgenland) oder eines Klimaticket Ö Jugend (gültig in ganz Österreich) werden diese Tickets pro Jahr folgendermaßen gefördert:

  • KlimaTicket Ö Jugend: Förderung € 150,-
  • VOR KlimaTicket Jugend Metropolregion: Förderung € 150,-
  • VOR KlimaTicket Region Jugend: Förderung € 100,-

Diese Förderung wird auch ausbezahlt, wenn die Gültigkeit des Tickets die Studiendauer um ein Semester übertrifft.

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten