Am, Sonntag. 29. Jänner 2023 findet die Landtagswahl statt.
Der Niederösterreichische Landtag besteht aus 56 Abgeordneten, die aus 20 Wahlkreisen stammen. Die Volkszählung vom 31.10.2011 ist ausschlaggebend für die Anzahl der Abgeordneten aus den einzelnen Wahlkreisen.
Der Stichtag, um bei der Landtagswahl wahlberechtigt zu sein, war der 18.11.2022.
Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind all jene, die zum Stichtag (18.11.2022) ihren Hauptwohnsitz in einer Niederösterreichischen Gemeinde begründet haben, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (= aktives Wahlrecht).
Zum Landtag von Niederösterreich wählbare Personen (Bewerber) sind wahlberechtigte Personen, die spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet und nicht durch ein inländisches Gericht wegen Begehung bestimmter Straftaten von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden. Weiters müssen auch Bewerber am Stichtag über einen Hauptwohnsitz in einer niederösterreichischen Gemeinde verfügen (= passives Wahlrecht).
Wahlkarte beantragen (ab 01.12.2022 möglich): https://www.wahlkartenantrag.at/?gkzCd=32307
Fragen und Antworten zur Landtagswahl 2023:
Wenn Sie derzeit keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, allerdings innerhalb von 10 Jahren ab Ihrem Auslandverzug einen Hauptwohnsitz in einer niederösterreichischen Gemeinde hatten, vor dem 01. Jänner des Jahres der Eintragung das 14. Lebensjahr vollendet haben und sich an Landtagswahlen beteiligen wollen, müssen Sie in die Landes-Wählerevidenz einer niederösterreichischen Gemeinde als Auslandsniederösterreicher(in) eingetragen sein.
Mehr Infos: Eintragung in die Landes-Wählerevidenz für Auslandsniederösterreicher:innen
Antragsformular Auslandsniederösterreicher(in):
Antrag in Word (Word-Datei, 45kb)
Antrag (PDF-Datei, 14kb)
(Text: Land Niederösterreich, Stand: 10.11.2022)
Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihrem Hauptwohnsitz in Niederösterreich aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht auch mittels Briefwahl ausüben.
Eine Wahlkarte können Sie persönlich oder schriftlich (postalisch, per Fax, per E-Mail oder über https://www.wahlkartenantrag.at/?gkzCd=32307) beantragen.
Die Wählerverständigungskarte beinhaltet einen Antrag, den Sie per Post senden können oder damit während den Parteienverkehrszeiten eine Wahlkarte beantragen können.
In den meisten Gemeinden wird den Wahlberechtigten eine „Wählerverständigung“ zugesandt, mit welcher sie auch die Wahlkarte schriftlich beantragen können.
Der Versand der Wahlkarten beginnt knapp drei Wochen vor dem Wahltag.
Der Wahlsprengel 1, Neue Mittelschule Felixdorf, Schulstraße 3-5, Wahlzeit: 7-15 Uhr, ist für Wahlkartenwähler aus anderen Bezirken (Wahlkreise 1-18 und 20) zuständig.
Die Wahlzeit in allen Wahllokalen ist von 7 bis 15 Uhr.
Sprengel 1:
Auer Welsbachgasse
Bahnzeile
Etrichgasse
Ghegagasse
Hauptplatz
Hauptstrasse
Kaplangasse
Maderspergergasse
Marcusgasse
Mitterhofergasse
Negrelligasse
Neugasse
Resselgasse
Schulstraße
Stadiongasse
Steinfeldgasse
Wr. Neustädter Straße
Sprengel 2:
Am Russendamm
Beethovengasse
Brucknergasse
Dammgasse
Engelgasse
Grenzgasse
Haydngasse
Komzakgasse
Kurzegasse
Langegasse
Lehargasse
Lisztgasse
Mitteregasse
Mozartgasse
Neubaugasse
Pulverweg
Sandgasse
Schubertgasse
Sedlmayergasse
Siedlergasse
Spitalgasse
Straußgasse
Zellergasse
Ziehrergasse
Sprengel 3:
Am alten Sportplatz
Am Mohrwald
Arbeitergasse
Bahnhofplatz
Bahnstraße 2-13
Baugasse
Bräunlichgasse
Fabrikgasse
G. Kirchhoffgasse
Mohrstraße
Mühlstraße
Spinnereigasse
Sprengel 4:
Alleegasse
Bahnstraße 37-71
Im E-Werk
Feldgasse
F. Porsche-Gasse
Gartengasse
Grillparzergasse
Maukschgasse
Mayrgasse
Mießlgasse
Nestroygasse
Parkgasse
Petzoldgasse
Raimundgasse
Roseggergasse
Sackgasse
Stampfgasse
Stiftergasse
Waggerlgasse
Werfelgasse
Waldzeile
Wiesengasse
Wildgansgasse
Zweiggasse
Kreiswahlvorschläge
Gesamtliste der Bewerber nach Alphabet sortiert