Aufhebung der Verordnung über die Erhebung einer Lustbarkeitsabgabe

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Ab 1. Jänner 2011 wird seitens der Marktgemeinde Felixdorf keine Lustbarkeitsabgabe mehr eingehoben.

Auf Abgabenbestände, die vor diesem Zeitpunkt verwirklicht worden sind, findet das bisher geltende Recht weiterhin Anwendung.

16.12.2010