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Einrichtung einer Schutzzone am Bahnhof Felixdorf

Bgm. Andreas Hueber und Amtsleiter Andreas Jagschitz waren  bei Bezirkshauptmann Mag. Markus Sauer eingeladen, um über die Problematik der steigenden Kriminalität in Felixdorf zu sprechen.

Eine Gruppe von Männern, die in einem Raum stehenv.l.n.r.: Amtsleiter Andreas Jagschitz, Bezirkshauptmann Mag. Markus Sauer, Bgm. Andreas Hueber


Zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und zur Prävention strafbarer Handlungen wird für den Bahnhof Felixdorf und dessen unmittelbares Umfeld eine Schutzzone gemäß § 36a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) eingerichtet.
Der genaue örtliche Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich. 
Eine Stadtkarte


Welche Befugnisse hat die Polizei in der Schutzzone?

In der Schutzzone sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes berechtigt, 
- Personen anzuhalten und deren Identität festzustellen, 
- Betretungsverbote gegenüber Personen 
auszusprechen, die strafbare Handlungen begehen könnten und diese Personen aus dem Bereich wegzuweisen.

Was bedeutet das für Sie als Bürgerin oder Bürger?
- Der Aufenthalt am Bahnhof Felixdorf ist weiterhin frei und uneingeschränkt möglich. 
- Sie können wie gewohnt sämtliche Verkehrseinrichtungen nutzen.
- Polizeiliche Kontrollen können im Bereich der Schutzzone häufiger auftreten.
- Sollten Sie von einer Identitätsfeststellung oder einer Wegweisung betroffen sein, werden Ihnen die Gründe dafür erklärt.

Ihr Beitrag zur Sicherheit
Es werden alle Personen gebeten, verdächtige Wahrnehmungen oder sicherheitsrelevante Vorfälle der Polizei zu melden.
Jede Meldung hilft, den Bahnhof Felixdorf für alle sicher zu halten.


Die Schutzzone ist ab 15. Jänner 2026 gültig.


Schutzzone Bahnhof Felixdorf - Verordnung.pdf herunterladen (0.13 MB)

12.01.2026