Wiener Neustadt - Ausreisetests

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Nach einem Erlass des Gesundheitsministers brauchen ab 10. März alle, die das Stadtgebiet von Wiener Neustadt verlassen wollen, einen negativen Corona-Test. Was das konkret bedeutet für Schüler, Pendler und jene, die in Wiener Neustadt einfach nur einkaufen oder zum Arzt gehen, erfahren Sie hier. Der Fragen-Antworten-Katalog wird laufend aktualisiert und erweitert. 

 

Ab wann gilt die Verordnung?

Ab Mittwoch, 10. März. Wer ab Samstag, 13. März, kontrolliert wird, keinen negativen Test vorweisen kann und nicht unter eine Ausnahme fällt, wird zur Umkehr aufgefordert. Bei Zuwiderhandeln erfolgt eine Anzeige.

Wo und wann kann man sich in Wiener Neustadt testen lassen?

Wie lange sind die Testergebnisse gültig?

  • Antigen-Tests gelten 48 Stunden, PCR-Tests 72 Stunden lang.
  • Es gelten auch Testergebnisse aus den Teststraßen anderer Gemeinden.

Wer braucht einen negativen Test, um Wiener Neustadt verlassen zu können?

Grundsätzlich jeder. Ausnahmen sind zum Beispiel …

  • Personen mit überstandener COVID-Erkrankung mit ärztlichem Attest oder Absonderungsbescheid (nicht älter als 6 Monate)
  • Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler, mit einem von der Schule ausgestellten Nachweis über ein negatives Ergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist
  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Personen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Bundesheer und Gesundheitsbehörde in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit sowie für Angehörige von Rettungsorganisationen und Feuerwehr im Einsatz
  • Güterverkehr sowie den Betrieb und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Infrastrukturen und der Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie Straßendienst, Müllabfuhr, Strom- und Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung
  • Transitpassagiere oder die Durchreise ohne Zwischenstopp, die auch bei ausschließlich unerlässlichen Unterbrechungen vorliegt
  • Wahrnehmung behördlicher oder gerichtlicher Termine
  • Personen, die ausschließlich eine PCR-Teststation oder eine COVID-19-Impfstelle aufsuchen, sowie deren Begleitperson
  • Personen, die ausschließlich Gesundheitsdienstleistungen im Stadtgebiet in Anspruch nehmen, sowie deren Begleitperson
  • Personen, die ihren Wohnort außerhalb von Wiener Neustadt haben und in Wiener Neustadt positiv getestet wurden. Diese haben sich unmittelbar zu ihrem Wohnort in Quarantäne zu begeben
  • Personen mit Wohnsitz in der Heidenansiedlung für direkte Fahrten und zurück
  • Fahrten zur Abfallbehandlungsanlage

Alle Ausnahmen im Detail gibt es in der Verordnung zum Download auf der Amtstafel.

Infos für Lehrer und die Eltern von Schülern und Kindergartenkindern

Brauche ich einen negativen Test, wenn …

... ich von außerhalb der Stadt meine Kinder in die Schule oder den Kindergarten bringe oder abhole?

  • Nein. Sie dürfen aber selbst nicht aussteigen.

... ich als Schüler/in einen Nasenbohrer-Test vorweisen kann?

  • Nein, ein schulüblicher Antigen-Test ist ausreichend. Es muss aber eine Bestätigung der Schule geben (nicht älter als 48 Stunden).

... ich in einer anderen Gemeinde, einen negativen Test gemacht habe?

  • Das negative Antigen-Testergebnis ist 48 Stunden gültig, PCR-Test 72 Stunden – egal wo es gemacht wurde.

... ich mein Kind von der Heideansiedlung in den Kindergarten oder die Schule nach Wiener Neustadt bringe?

  • Nein, Personen mit Wohnsitz im Bereich der Heideansiedlung sind für direkte Fahrten in das Stadtgebiet Wiener Neustadt ausgenommen.

... ich Lehrer bin?

  • Ja, ein entsprechender negativer Test ist vorzuweisen – für Lehrer gibt es keine gesonderten Regelungen.

Infos für Pendler, Arbeit und Wirtschaft

Brauche ich einen negativen Test, wenn …

... ich zu meinem Arbeitsplatz außerhalb der Stadtgrenze fahre? Oder wenn ich in Wiener Neustadt arbeite und auswärts wohne und nach der Arbeit nach Hause will?

  • Ja

... ich mit dem Zug nur durchreise?

  • Nein, Transitpassagiere sind ausgenommen. Auch das Umsteigen gilt nicht als Zwischenstopp.

... ich am Bahnhof nur umsteige?

  • Nein

... ich mit dem Auto zum Bahnhof fahre und dann in den Zug steige?

  • Nein, wenn Sie von auswärts kommen.
  • Ja, wenn Sie aus Wiener Neustadt kommen.

… ich von außerhalb der Stadt jemanden zum Bahnhof bringe, um sie/ihn nur aussteigen zu lassen?

  • Nein, Sie dürfen aber selbst nicht aus dem Auto aussteigen.

... ich ohne Zwischenstopp mit dem Auto durch Wiener Neustadt durchreise?

  • Nein. Man muss dies aber vor der Polizei glaubhaft machen können.

... ich an meinem Arbeitsplatz regelmäßig getestet werde?

  • Ja, der personenbezogene Nachweis über das negative Testergebnis muss von einer befugten Stelle ausgestellt werden (dies kann gegebenenfalls auch der Arbeitsplatz sein).

... ich einen behördlichen oder gerichtlichen Termin in Wiener Neustadt wahrnehme?

  • Nein, ein Nachweis ist jedoch erforderlich.

... ich eine Bestätigung der WKO als „Schlüsselarbeitskraft“ habe?

  • Ja, trotz einer solchen Bestätigung ist ein negatives Testergebnis erforderlich.

... ich Pizzalieferant bin?

  • Ja, die Essenslieferung zählt nicht als Güterverkehr. Somit ist ein Testergebnis erforderlich.

… ich als LKW-Fahrer eine Baustelle oder einen Supermarkt beliefere?

  • Ja, für in Wiener Neustadt ansässige Firmen. Nein, für auswärtige Firmen, die nach Wiener Neustadt liefern.

... ich als Taxifahrer tätig bin?

  • Nein, wenn Sie Ihren Dienst außerhalb der Stadt beginnen und lediglich Personen ins Stadtgebiet bringen.
  • Ja, wenn Sie Ihren Dienst in Wiener Neustadt beginnen.

 

Infos zu Freizeitaktivitäten

Brauche ich einen negativen Test, wenn …

... ich von auswärts etwa in den Supermarkt oder zum Friseur fahre und wieder retour?

  • Ja

... ich von Wiener Neustadt ins Umland spaziere?

  • Ja

... ich mit dem Fahrrad – etwa von Neudörfl nach Katzelsdorf – durch Wiener Neustadt nur durchfahre?

  • Nein, Sie gelten als Transitpassagier.

… ich eine Abholung vom Baumarkt tätige?

  • Ja, wenn Sie von auswärts nach Wiener Neustadt fahren, oder von Wiener Neustadt in den Bezirk.

Infos für den Gesundheitsbereich

Brauche ich einen negativen Test, wenn …

... ich von auswärts nur ins Landesklinikum Wiener Neustadt oder zu einem Arzttermin fahre und wieder retour?

  • Nein, wenn ausschließlich Gesundheitsdienstleistungen im Stadtgebiet in Anspruch genommen werden, ist kein Testergebnis bei der Ausreise erforderlich, jedoch eine Bestätigung, etwa vom Arzt. Zu den Gesundheitsdienstleistungen zählen zum Beispiel auch Physiotherapie, Logopädie, medizinische notwendige Massagen. Dies gilt auch für die Begleitpersonen von Patienten!

... ich Krankenhaus-Mitarbeiter bin?

  • Ja, es ist ein Test mitzuführen. Es wird an einer eigenen Teststation im Klinikum für Mitarbeiter gearbeitet.

... ich nur zum Tierarzt nach Wiener Neustadt fahre und wieder retour?

  • Nein

Infos für alle, die bereits erkrankt waren oder geimpft sind.

Brauche ich einen negativen Test, wenn …

... ich bereits geimpft wurde?

  • Ja

... ich bereits erkrankt war?

  • Nein. Das ärztliche Attest oder der Absonderungsbescheid bzw. eine Kopie davon reichen zur Vorlage. Die Erkrankung darf maximal 6 Monate zurückliegen.

Allgemeine Infos

Brauche ich einen negativen Test, wenn …

... ich wegen eines Notfalls aus Wiener Neustadt abreisen muss?

  • Nein, bei der Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum gilt die Ausreisebeschränkung nicht.

... ich in der Heideansiedlung wohne?

  • Nein. Das gilt für Personen mit Wohnsitz in der Heideansiedlung, für direkte Fahrten in das Stadtgebiet Wiener Neustadt und zurück.
  • Ja, wenn ich nicht ins Stadtgebiet Wiener Neustadt fahre.

... ich zur Abfallbehandlungsanlage in die Raketengasse fahre?

  • Nein

Ist es erforderlich einen Ausweis mitzuführen?

  • Ja, um belegen zu können, dass das personenbezogene Testergebnis auch wirklich Ihnen zuzuordnen ist. Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, ist der Führerschein ausreichend.

Ist das SMS als negativer Test-Nachweis ausreichend?

  • Nein, bitte beachten Sie: Den QR-Code, den Sie bei der Testung in den Teststraßen erhalten, unbedingt mitnehmen und damit auf www.testung.at/ergebnis das Ergebnis abfragen. Das Ergebnis (inkl. personenbezogener Daten) bei Bedarf ausdrucken oder am Smartphone speichern.

Kann ein negatives Test-Nachweis oder ein Absonderungsbescheid via Handy-Display vorgezeigt werden?

  • Ja, ein Screenshot ist ausreichend – wichtig ist, dass Ihre personenbezogenen Daten ersichtlich sind.

Wo kann ich die Eingrenzung des Stadtgebiets Wiener Neustadt abrufen?

abrufbar.

15.03.2021