Verbot von Silvesterknaller/Feuerwerkskörper im Ortsgebiet

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Pyrotechnik - 2021

Da jedes Jahr immer wieder Anfragen oder Beschwerden kommen, möchten wir folgenden Umstand aufklären:

Grundsätzlich ist gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (alles was größer ist als ein Tischfeuerwerk z.B. Knallerbsen) im Ortsgebiet verboten. Der Bürgermeister kann jedoch per Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen.

Da das Gemeindegebiet Felixdorf sehr dicht besiedelt ist, werden vom Bürgermeister keine Ausnahmen zugelassen. Das heißt im ganzen Ortsgebiet ist das Abschießen von Raketen bzw. die Verwendung von Kanonenschlägen (Krachern) verboten.

Im Übrigen darf auf die diesbezüglichen Bestimmungen des Lockdown 3 hingewiesen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/silvesterknaller_feuerwerkskoerper.html

29.12.2020