Startseite > Bürgerservice > Ortsleben > News > News-Archiv

Strafregisterbescheinigung - früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

223630197_ci1524995[103354].jpg

Ab sofort können Strafregisterbescheinigungen (Leumunds- oder polizeiliches Führungszeugnis) direkt am Gemeindeamt beantragt und mitgenommen werden.

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Abgesehen von bestimmten staatlichen Behörden kann jeder nur über sich selbst eine Strafregisterbescheinigung beantragen. Privatpersonen können fremde Strafregisterbescheinigungen nicht einsehen.

TIPP

Verfahrensablauf

Mittels Antrag:
https://www.help.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?leistung=LA-HP-GL-Strafregisterbescheinigung&flow=FO&quelle=HELP 

Erforderliche Unterlagen

·         Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis, Nachweis der Staatsangehörigkeit/en) – z.B. Reisepass oder Personalausweis

·         Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde

·         Bei Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person: Vollmacht

HINWEIS

Falls auf Grund des amtlichen Lichtbildausweises die Identität der Antragstellerin/des Antragstellers nicht einwandfrei festgestellt werden kann, weil z.B. der im Antrag angeführte aktuelle Familienname im vorgelegten Ausweisdokument noch nicht berichtigt ist, sind entsprechende Unterlagen (Heiratsurkunde, Bescheid über Namensänderung etc.) beizubringen. Zum Nachweis eines allfälligen, im amtlichen Lichtbildausweis nicht eingetragenen akademischen Grades muss der Verleihungsbescheid vorgelegt werden.

Kosten

28,60 Euro Bundesgebühr (14,30 Euro für den Antrag, 14,30 Euro Zeugnisgebühr) plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe bei der Antragstellung

Wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll, entfällt die Zeugnisgebühr von 14,30 Euro und die Bescheinigung kostet somit 16,40 Euro.

Näheres entweder unter help.gv.at- Leben in Österreich- Strafregister- im Internet abfragen oder direkt am Gemeindeamt

 

09.11.2012