Informationen zur Nationalratswahl am 28.9.2008

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Stichtag: Dienstag, 29.7.2008

NEU: Wählen ab 16 Jahren! Briefwahl.

Wahl am Sonntag, dem 28. September 2008 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr.

Bitte vergewissern Sie sich, ob Sie im Wählerverzeichnis der Wohnsitzgemeinde eingetragen sind. Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist in der Zeit vom 19.8. bis einschl. 28.8. zu folgenden Zeiten möglich:

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr,
Freitag und Dienstag von 12 bis 16 Uhr
Samstag und Sonntag von 8 bis 12 Uhr.

Nähere Informationen (nach Einlangen) entnehmen Sie bitte auch dem Schaukasten des Gemeindeamtes.

Briefwahl

Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben.
Sie benötigen hiefür eine Wahlkarte. Diese können Sie bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Felefax gegebenenfalls auch per E-Mail) ab dem Tag der Wahlausschreibung beantragen.
Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag beantragen, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag - spätestens 12 Uhr.

Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten. Die Wahlkarten sind voraussichtlich 3 Wochen vor dem Wahltag am Gemeindeamt erhältlich.

Die Wahlkarte muss im Postweg, allenfalls im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde oder einer österreichischen Einheit, an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden. Sie muss spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14 Uhr dort einlangen, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können.

Wählen mit Wahlkarte

Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, ebenso auch Personen, die gehbehindert oder bettlägerig sind. Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe.

Mit einer Wahlkarte kann die Stimme - außerhalb der Heimatgemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden.

Beachten Sie aber, dass vom Ausland aus nur die Briefwahl möglich ist.

 

 

21.07.2008