... ich zu meinem Arbeitsplatz außerhalb des Hochinzidenzgebiets Wiener Neustadt (WN & WB) fahre?
- Ja, bei der Ausreise ist ein Testnachweis erforderlich.
... ich von außerhalb des Hochinzidenzgebiets Wiener Neustadt (WN & WB) ins Gebiet zu meinem Arbeitsplatz fahre?
- Ja, bei der Rückreise nach Dienstschluss ist ein Test erforderlich.
... ich mit dem Zug nur durchreise?
- Nein, Transitpassagiere sind ausgenommen. Auch das Umsteigen gilt nicht als Zwischenstopp.
… wenn ich das Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (WN & WB) kurzeitig verlassen muss, um auf direktem Wege zu meinem Arbeitsplatz innerhalb dieses Gebiets (WN & WB) zu gelangen?
- Nein, Sie gelten als Transitpassagier, aber wie immer müssen Sie es glaubhaft machen.
... ich am Bahnhof nur umsteige?
- Nein, Sie gelten als Transitpassagier.
... ich mit dem Auto zum Bahnhof fahre und mit dem Zug aus dem Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (WN & WB) ausreise?
- Ja, wenn Sie Ihre Reise im Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (WN & WB) starten.
- Nein, wenn Sie Ihre Reise aus anderen Bezirken starten.
![Bild zu den betroffenen Buslinien]()
… ich von außerhalb des Hochinzidenzgebiets Wiener Neustadt (WN & WB) jemanden zum Bahnhof bringe, um sie/ihn nur aussteigen zu lassen?
- Nein, Sie dürfen aber selbst nicht aus dem Auto aussteigen.
... ich ohne Zwischenstopp mit dem Auto durch Wiener Neustadt durchreise?
- Nein. Man muss dies aber vor der Polizei glaubhaft machen können.
... ich an meinem Arbeitsplatz regelmäßig getestet werde?
- Ja, der personenbezogene Nachweis über das negative Testergebnis muss von einer befugten Stelle ausgestellt werden.
... ich einen behördlichen oder gerichtlichen Termin im Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (WN & WB) wahrnehme?
- Nein, ein Nachweis ist jedoch erforderlich.
... ich eine Bestätigung der WKO als „Schlüsselarbeitskraft“ habe?
- Ja, Schlüsselarbeitskräfte sind nicht ausgenommen.
... ich Pizzalieferant bin und das Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (WN & WB) verlasse?
- Ja, die Essenslieferung zählt nicht als Güterverkehr. Somit ist ein Testergebnis erforderlich.
… ich als LKW-Fahrer eine Baustelle oder einen Supermarkt beliefere?
- Ja, wenn Sie die Lieferfahrt im Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (WN & WB) beginnen und dieses Gebiet verlassen.
- Nein, wenn Sie die Lieferfahrt außerhalb des Hochinzidenzgebiets Wiener Neustadt (WN & WB) beginnen und dieses Gebiet nach erfolgter Lieferung auf direktem Weg verlassen.
... ich als Taxifahrer tätig bin?
- Nein, wenn Sie Ihren Dienst außerhalb des Hochinzidenzgebiets Wiener Neustadt (WN & WB) beginnen und lediglich Personen in dieses Gebiet bringen.
- Ja, wenn Sie Ihren Dienst innerhalb des Hochinzidenzgebiets Wiener Neustadt (WN & WB) beginnen und aus diesem Gebiet ausreisen.