Feuerwerkskörper zu Silvester

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Auszug aus dem Pyrotechnikgesetz 2010:

Grundsätzlich ist gemäß § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz 2010 die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Schweizerkracher, Raketen, Knallfrösche, Blitzknallkörper, Sprungräder, Pyrodrifter und andere) im Ortsgebiet ganzjährig verboten.

Bei Verstößen gegen dieses Bundesgesetz drohen Anzeigen und Geldstrafen bis zu € 3.600,-.

Da es in letzter Zeit vermehrt zu Missbrauch von sogenannten "Schweizerkrachern" im Ortsgebiet von Felixdorf gekommen ist, fährt die Polizei Sollenau auch vermehrt Streife durch unsere Gemeinde. Wir bitten Sie jegliche Sichtungen an die Polizei zu melden!

Feuerwerk am Himmel

30.12.2022