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FEUERBRAND ist meldepflichtig!

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Was ist Feuerbrand?

Feuerbrand gilt als Quarantänekrankheit und ist meldepflichtig!

Für Mensch und Tier jedoch ungefährlich.

Folgende Pflanzen gelten als Wirtspflanzen:
Birne, Quitte, Weissdorn oder Rotdorn, Zwergmispel, Apfel, Felsenbirne, Feuerdorn, Mispel, Volgelbeere oder Eberesche, Apfelbeere, Zierquitte, Glanzmispel und Wollmispel.

Wie erkenne ich die Symtome?

Die typischen Merkmale für Feuerbrand sind:
braune Pflanzenteile
hakenförmige Verkrümmung junger Triebe
eindeutig, aber sehr selten sichtbar, ist der Bakterienschleim

Was tun bei Feuerbrand?

Wenn Sie die typischen Symtome an einer Ihrer Wirtspflanzen erkennen, oder auch nur der Verdacht auf Feuerbrand besteht, sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:

1. Berühren Sie NIEMEALS verdächtige Pflanzen oder Pflanzenteile.
2. Informieren Sie UMGEHEND Ihre Gemeinde - der Feuerschutz-Beauftragte kommt unentgeltlich zu
    Ihnen und begutachtet die Pflanzen.
3. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird der Feuerbrand-Beauftragte Ihrer Gemeinde alle weiteren
    Schritte für Sie in die Wege leiten.
4. Der Feuerbrand-Sachverständige wird dann die Pflanze besichtigen
    - wenn keine Feuerbrand-Verdacht besteht - gibt es kein weiteres Vorgehen
    - es besteht der Verdacht auf Feuerbrand - FB-Sachverständiger klärt Verdacht ab und
    schreibt gegebenenfalls die zu setzenden Maßnahmen vor.
5. Die Rodung bzw. der Ausschnitt darf NUR von eingeschulten Personen durchgeführt werden.
6. Derzeit entstehen dem Pflanzenbesitzer keine Kosten für die Abklärung.

FEUERBRAND-BEAUFTRAGTER der Marktgemeinde Felixdorf:

CHRISTO DEJKOFF - Tel.Nr. 0650/6371110

 

 

 

 

02.05.2011