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Verlängerung der Schutzzone am Bahnhof Felixdorf

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und zur Prävention strafbarer Handlungen wurde für den Bahnhof Felixdorf und dessen unmittelbares Umfeld eine Schutzzone gemäß § 36a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) eingerichtet.

Der genaue örtliche Geltungsbereich der Schutzzone ist aus dem Lageplan ersichtlich.


Eine Stadtkarte


Welche Befugnisse hat die Polizei in der Schutzzone?

In der Schutzzone sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes berechtigt,

• Personen anzuhalten und deren Identität festzustellen,

• Betretungsverbote gegenüber Personen auszusprechen, die strafbare Handlungen begehen könnten und diese Personen aus dem Bereich wegzuweisen.


Was bedeutet das für Sie als Bürgerin oder Bürger?

• Der Aufenthalt am Bahnhof Felixdorf ist weiterhin frei und uneingeschränkt möglich.

• Sie können wie gewohnt sämtliche Verkehrseinrichtungen nutzen.

• Polizeiliche Kontrollen können im Bereich der Schutzzone häufiger auftreten.

• Sollten Sie von einer Identitätsfeststellung oder einer Wegweisung betroffen sein, werden Ihnen die Gründe dafür erklärt.


Ihr Beitrag zur Sicherheit

Wir bitten alle Personen, verdächtige Wahrnehmungen oder sicherheitsrelevante Vorfälle der Polizei zu melden.

Jede Meldung hilft, den Bahnhof Felixdorf für alle sicher zu halten.

Für den Bezirkshauptmann

Mag. Eva Bauer


Die neue Verordnung der Schutzzone ist ab 16. Juli 2026 gültig.

Verordnung Schutzzone Bahnhof Felixdorf.pdf herunterladen (0.13 MB)

16.01.2026