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Einrichtung einer "Schulstraße" bei der Volksschule

Im Bereich der Volksschule Felixdorf wurde eine Schulstraße verordnet


Zwei Männer stehen neben einem Schild

Damit soll in dieser verkehrsberuhigten Zone der Schulweg für die Kinder sicherer werden.

Die Schulstraße gilt in folgenden Bereichen:

  • Sandgasse, ab der Kreuzung Sedlmayergasse bis zur Volksschule
  • Siedlergasse, ab Hausnummer 6 bis zur Kreuzung Brucknergasse

Die Regelung gilt an Schultagen zu folgenden Zeiten:

  • 7 bis 8 Uhr
  • 11 bis 13 Uhr

 

In diesen Zeiten ist der Fahrzeugverkehr grundsätzlich verboten und der Bereich wird durch entsprechende Verkehrsschilder und temporäre Sperren gekennzeichnet.
 

Vom Fahrverbot ausgenommen sind:

  • Anrainer:innen
  • Fahrräder
  • Schülertransporte
  • Einsatzfahrzeuge
  • Straßendienst und Müllabfuhr
  • Abschleppdienste und Pannenhilfe
  • Lieferverkehr

ACHTUNG: Befahren nur in Schrittgeschwindigkeit


Für alle anderen Fahrzeuge gilt während der oben angeführten Zeiten ein Fahrverbot

Das bedeutet insbesondere: Elterntaxis dürfen während dieser Zeiten nicht in die Schulstraße einfahren, um Kinder zur Schule zu bringen oder abzuholen.

Bitte bringen oder holen Sie Ihr Kind daher außerhalb des gesperrten Bereiches ab und lassen Sie die letzten Meter zu Fuß zurücklegen. So helfen Sie mit, den unmittelbaren Bereich vor der Schule möglichst frei von Autoverkehr zu halten.

 

02.09.2026