Blau-gelbes Schulstartgeld 2023

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Niederösterreich hilft durch eine einmalige finanzielle Unterstützung für Familien anlässlich des Schulstarts.                     

Voraussetzungen für den Erhalt

  • Bezug der Familienbeihilfe für den Schüler oder die Schülerin bzw. den Lehrling,
  • Hauptwohnsitz des Antragstellers oder der Antragstellerin in ,
  • Haupt- oder Nebenwohnsitz des Schülers oder der Schülerin bzw. des Lehrling in und
  • Besuch einer Primar- oder Sekundarschule (Pflichtschule, AHS, HAK, HTL, LFS, LBS, …) durch Kinder und Jugendliche einer Familie.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch den Bezieher oder die Bezieherin der Familienbeihilfe per Online-Formular an das Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der Landesregierung, Abteilung Schulen.

Volljährige Schüler und volljährige Schülerinnen  bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in haben, können als Antragsteller auftreten.

Eine Antragstellung ist pro Schüler oder Schülerin  bzw. Lehrling, für den oder die Familienbeihilfe bezogen wird, im Antragszeitraum von 16.08.2023 bis 02.02.2024 nur einmal möglich.

Hinweise

Die Landesregierung hat die Förderrichtlinie  „blau-gelbe Schulstartgeld 2023“ für das Schuljahr 2023/24 beschlossen. 

Das blau-gelbe Schulstartgeld 2023 wird explizit für den Besuch einer Primar- oder Sekundarschule und für Lehrausbildungen gewährt und kann unabhängig vom Schulstartgeld des Bundes, welches automatisch mit der Familienbeihilfe im August 2023 ausbezahlt wird, beantragt werden. 

Die ab 16. August 2023 gültige Richtlinie finden Sie im Bereich „Downloads“. 


Zum Onlineantrag: https://e-formulare.noel.gv.at/formularserver/extern/schulstartgeld.html


Download:

Download: Richtlinie – Blau-gelbes Schulstartgeld 2023 (pdf, 0.1 MB) 


Text: Amt der NÖ Landesregierung, https://www.noe.gv.at/noe/Kindergaerten-Schulen/Blau-gelbes_Schulstartgeld.html

17.08.2023