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Bundespräsidentenwahl am 25. April 2010

Bundespräsidentenwahl am 25. April 2010

Die Funktionsperiode des amtierenden Bundespräsidenten, Dr. Heinz Fischer, endet am 8. Juli 2010.

Stichtag für die Bundespräsidentenwahl ist Dienstag, 2. März 2010. 

Wahlberechtigung
Bei der Bundespräsidentenwahl sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (Dienstag, 2. März 2010) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden und spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben (also Personen, die spätestens am 25. April 2010 ihren 16. Geburtstag feiern), wahlberechtigt.

Auflage des Wählerverzeichnisses und Einsichtnahme 23. März bis 1. April.

Unterstützungserklärungen müssen persönlich auf dem Gemeindeamt unterschrieben und dort bestätigt werden. (2. bis 26. März 2010).

Auflage des Wählerverzeichnisses

Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 23.3. bis einschließlich 1.4. im Gemeindeamt - Sekretariat - zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme auf:

Montag                8 bis 12 Uhr
Dienstag            13 bis 19 Uhr
Mittwoch              8 bis 12 Uhr
Donnerstag         8 bis 12 Uhr
Freitag               13 bis 16 Uhr
Samstag              8 bis 12 Uhr   

Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei der bevorstehenden Bundespräsidentenwahl nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Die Auflage des Wählerverzeichnisses dient dazu, dass Wahlberechtigte überprüfen können, ob sie in diesem auch eingetragen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so besteht die Möglichkeit durch das Einspruchs- und Berufungsverfahren das Wählerverzeichnis berichtigen zu lassen.

Nähere Informationen auch im Schaukasten des Gemeindeamtes bzw. bei Fr. Charvat DW 11 oder Fr. Pirringer DW 14.

 

04.03.2010