Sie befinden sich:/ Startseite

Gemeinderatswahl am 14. März 2010

Gemeinderatswahl am 14. März 2010

Aktiv wahlberechtigt ist, wer spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht gemäß § 19 NÖ Gemeindewahlordnung nicht ausgeschlossen ist (Freiheitsstrafe) in der Gemeinde einen ordentlichen Wohnsitz hat und im Gemeindewählerverzeichnis eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis ist in der Zeit vom 4.1. bis 11.1. im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegen. Es wurden keine Einsprüche getätigt.

Wahlzeit in allen 4 Sprengel: 7 bis 16 Uhr.

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben (etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland) und die von der Möglichkeit der Ausübung des Wahlrechtes mittels Briefwahl Gebrauch machen wollen.

In allen Fällen muss der Antrag, eine Wahlkarte auszustellen, schriftlich spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag oder mündlich spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag, bis 12 Uhr erfolgen.

Wird wegen Bettlägrigkeit die Ausstellung einer Wahlkarte zwecks Besuchs durch die besondere Wahlbehörde beantragt, müssen die Wohnung, das Krankenzimmer wo der Antragsteller liegt und der Besuch durch die besondere Wahlbehörde erfolgen soll, angegeben werden.

Informationen siehe auch Schaukasten beim Gemeindeamt bzw. telefonisch Fr. Charvat 63711 DW 11.

21.01.2010